Geschäftsordnung §158 GewOGeschäftsordnunggemäß § 158 GewO Versteigerung beweglicher und unbeweglicher Sachen Die Geschäftsordnung gilt als integrierter Bestandteil der AGBs in der jeweils gültigen Fassung. Der registrierte User erklärt, dass er dieser Geschäftsordnung in allen Teilen bedingungslos und ausnahmslos zustimmt und er bestätigt, dass er sie akzeptiert. Durch Ihre Nutzung der gebotenen Leistungen, willigt der User ein und erklärt, dass er die Geschäftsordnung akzeptiert, die die Organisation und Abwicklung von Auktionen auf der Plattform regelt. BITTE REGISTRIEREN SIE SICH NICHT UND NEHMEN KEINEN KAUF VON SNIPS VOR, WENN SIE MIT DEN REGELN DER GESCHÄFTSORDNUNG DIE DIE ORGANISATION UND ABWICKLUNG VON AUKTIONEN DER PLATTFORM VON SNIP-ME REGELT, NICHT ZUSTIMMEN! Die hier angeführten Punkte der Geschäftsordnung ("Regeln") leiten alle Auktionen auf der Plattform von snip-me, und gelten mit den Erklärungen zur Funktionsweise der Auktionen und deren Tools als integrierter Bestandteil der AGBs in der jeweils gültigen Fassung.
Stand, Freitag der 02.04.2010 ![]() 118.259
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